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DiLEKs® Zahlungs- und Lieferbedingungen

  1. Der Verkauf erfolgt stets, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung im Einzelfall, franko Regenburg: die Spesen für Neuaufgabe, Nachweisung und Überprüfung gehen zu Lasten des Käufers auch dann, wenn Lieferung franko Bestimmungsort des Käufers vereinbart wurde.

  2. Qualitätsmängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb der in den Geschäftsbedingungen für frischem essbare Gartenbauerzeugnisse (EWG) festgesetzten Fristen (derzeit §17 Abs. 2 c iVm Anl. A) zu rügen. Tritt für den Käufer in Regensburg bei Vertragsabschluss ein Agent, Handelsmakler oder Vertreter auf, so ist dieser im Verhältnis Käufer/Verkäufer zur Übernahme der Ware berechtigt und verpflichtet mit der Folge, dass etwaige erkennbare Mängel, insbesondere Qualitätsmängel unverzüglich nach Ablieferung der Ware an die vorgenannten Personen anzusprechen sind. In allen Fällen sind etwaige Reklamationen schriftlich anzusprechen unter genauer Angabe der Beanstandung. Bei begründeter Reklamation hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung, sonstige Rechte bestehen nicht. Insbesondere sind jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Voraussetzungen für die Ausübungen vorgenannten Rechte ist jedoch, dass die sich, aus den EWG-Bedingungen (derzeitig Anl. A iVm Anl. B, Spalte 1 bzw. 2) ergebenden Schwund- und Verderbsätze bzw. Mindestsätze Überschriften sind. Von einem etwaigen Minderwert, werden Transportkosten oder Grenzabgaben nicht erfasst. Rücklieferungen setzen unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung voraus.

  3. Für Gewicht und Menge sind die Feststellung bei Abgang maßgeblich. Kann due Verwiegung, erst an dem Bestimmungsort erfolgen, kann das Gewicht nur durch amtliche Dokumente belegt werden. Der Transportschwund geht in der Höhe der üblichen Sätze zu Lasten des Käufers. Gewichts- und Mengendifferenzen können im Übrigen nur berücksichtig werden, wenn sie uns unverzüglich telefonisch oder fernschriftlich angezeigt, die amtlichen Dokumente dann innerhalb 8 Tagen nach Ablieferung der Ware zugeleitet werden.

  4. Unsere Kaufpreisforderung ist sofort netto Kasse, also unter Ausschluss von Aufrechnung – und Zurückbehaltungsrechten zur Zahlung fällig. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, unbeschadet, etwaiger weitergehender Schadensersatzansprüche Zinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, auf jeden Fall jedoch mindestens 9% zu berechnen. Der Kaufpreis ist ausschließlich an uns zu leisten, auch wenn eine Agentur eingeschaltet war.

  5. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zu vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer und bis zur Begleichung eines etwa sich zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrentsaldos vor. Dies gilt auch für den Fall der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung. Der Käufer ist berichtigt, die erhaltene Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Forderung so lange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer vertragsmäßig nachkommt. Die Zahlungsmittel, welche der Käuferaus dem Weiterverkauf erhält, nimmt er für den Verkäufer abzuführen. Der Käufer hat den Verkäufer sofort verständige, sollten Dritte an den Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware bzw. Ihren Ersatz Rechte anmelden.

  6. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten ist für beide Teile Regensburg.Gerichtsstand ist ebenfalls Regensburg dies auch für Klagen im Scheck- und Wechselprozess.

  7. Der Kaufvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der BRD; etwaige Teilnichtigkeiten dieser Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen wie des Vertrages als solchen nicht.Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kaufvertrag gilt nicht.

  8. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für den umseitig bezeichneten Vertragsabschluss und – vorbehaltlich einer Abänderung – alle künftigen Geschäfte. Etwaigen entgegenstehenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dieser Widerspruch gilt auch dann, wenn er künftig nicht mehr ausdrücklich wiederholt wird. Im Übrigen setzen die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für ihre Geltung ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des HGB voraus, widrigenfalls es bei den allgemein gültigen Bestimmungen verbleibt, die auch dort gelten, wo im Einzelfall eine besondere Regelung nicht getroffen ist.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Impressum.